Für viele Wohnmobilisten ist die Alugastankflasche aus Gewichtsgründen sehr attraktiv. Mit knapp 7kg Leergewicht wiegt sie ca. die Hälfte einer gleichgroßen Stahlflasche. Sie verfügt über ein CE Prüfzeichen(Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt).
Sie muss nach 10 Jahren geprüft bzw. erneuert werden, wie alle anderen Gasdruckkomponenten wie z.B Schläuche und Druckregler auch.
Diese Tankflasche ist nicht für den Festeinbau zugelassen
Die Campko Stahlgasflasche ist gut doppelt so schwer im Vergleich zur Alugastankflasche.Viele Wohnmobile die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben, sind schon knapp auf Kante genäht. Da macht es sicherlich Sinn genau abzuwägen welche Tankflasche die Richtige ist. Neben dem Gewichtsnachteil hat die Stahltankflasche aber auch einen nicht unbedeutenden Vorteil : Sie hat keine 10 Jahresprüfpflicht. Damit spart man sich auf Dauer auch Kosten und Lauferei.
Die Gastankflasche ist ECE 67R01 geprüft und ist für den Festeinbau zugelassen.
Durch den Wust an Regelungen Gesetzen und Normen durchzufinden ist nicht einfach. Selbst Berufsstände die damit Ihren Lebensunterhalt verdienen haben es da nicht einfach. Ich möchte hier versuchen einen kleinen Überblick zu geben wie die momentane Sachlage ist.
Diese Regelungen/Normen sind Maßgeblich für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen:
DIN 1949 / ECE67R01 / G607 und seit Neuestem §60 STVZODie Din 1949 beschreibt den Rahmen wie ein Flüssiggasanlage in Freizeitfahrzeugen auszusehen hat. Diese Norm bezieht sich in manchen Punkten auf die ECE67R01 Regelung die für die Bauteilezulassung für flüssiggasbetrieben Fahrzeuge zuständig ist.
Die G607 ist ein Regelwerk wonach Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft werden.
Das hört sich alles sehr klar und strukturiert an aber jetzt geht es noch um Begrifflichkeiten:
Fest eingebaut und nicht fest eingebaut
Regulär werden Wohnmobile mit zwei Stellplätzen für 11kg Gasflaschen ausgerüstet. Für diese beiden Flaschen stehen je zwei Zurrgurte zur Fixierung der Flaschen zur Verfügung. In dieser Situation benötigen Sie kein Werkzeug um die Gasflaschen zu entnehmen (nicht fest eingebaut). Somit werden die Flaschen nicht als Teil des Fahrzeugs sondern als Ladung betrachtet. Zulassungstechnisch spielen die Flaschen für das Fahrzeug z.B. bei der HU keine Rolle.
Nun kommen wir zu den Gastankflaschen:
Da für die Tankflaschen ein Füllstutzen an der Außenkante des Fahrzeugs montiert werden muss, und die Hochdruckleitung fest verschraubt werden muss gelten die Tankflaschen als fest eingebaut damit müssen die Tankflaschen gemäß der ECE 67R01 Regelung geprüft und befestigt sein. Hierbei ist eine TÜV-Eintragung erforderlich.
Somit scheidet für den Festeinbau die Alugastankflasche aus. Allerdings hat die Firma Alugas eine Lösung in Arbeit bei der in naher Zukunft ein anderer regulärer Weg beschritten werden kann.
1,12€/Liter
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